1. Allgemein

Der Vermieter legt Wert darauf, dass Gäste einen angenehmen Urlaub genießen können und im besten Fall zu Stammgästen werden. Sollte trotz allem einmal etwas nicht so sein, sollte in jedem Fall zuerst dieser Punkt besprochen werden.
Die Schlüsselübergabe erfolgt durch den Vermieter am Anreisetag um 14:00 Uhr.
Am Abreisetag ist das Haus in einem einwandfreien Zustand bis 10.00 Uhr dem Gästebetreuer besenrein zu übergeben.

2. Rauch und Tierfrei

Das Haus ist ein Nichtraucherhaus. Rauchen ist im kompletten Haus untersagt.
Haustiere sind auch nicht erlaubt auf Rücksicht andere Gäste.  

3. Vertragsabschluss & Zahlungsbedingunge

Mündliche oder schriftliche Buchungen / Reservierungen treten erst nach Empfang der vereinbarten Anzahlung in Kraft.
20% des Mietpreises ist gleich nach der Buchung per Überweisung zu begleichen bzw. innerhalb 3 Werktagen.
Der Rest des Buchungspreises so wie die Kaution ist spätestens 4 Wochen vor Reiseantritt zu begleichen.
Ist der Gast mit den Zahlungen überfällig, kann der Vermieter das Ferienhaus an andere Gäste vermieten und/oder die Vereinbarung kündigen. Sollte es dem Vermieter nicht möglich sein das Ferienhaus für den vereinbarten Zeitraum an einen anderen Gast zu vermieten, ist der Mietausfall vom Gast zu tragen, mindestens jedoch in der Höhe der Stornogebühren.
Die Zahlungen sind an das in der Buchungsbestätigung angegebene Konto des Vermieters zu bezahlen.

4. Leistungen im Mietpreis enthalten

  • Nutzung des Ferienhauses bzw. Teilbereiche des Ferienhauses.
  • Nutzung des Außenbereichs vor dem Haus
  • Wasser, Strom, Heizung (Zentralheizung)
  • Nutzung des Inventars, soweit dies zugänglich ist und nicht unter Verschluss ist. Einzelne Schränke oder Zimmer können verschlossen sein, da darin persönliche Dinge des Vermieters aufbewahrt werde.
  • Die Bettwäsche wird einmalig zum Bezug des Ferienhauses zur Verfügung gestellt.
  • Je nach Jahreszeit kann der Vermieter den Gästen Brennholz zur Verfügung stellen, um den Schwedenhofen zu beheizen. Die Benutzung des Schwedenofens setzt eine kurze Einweisung voraus, die bei der Übergabe erfolgen kann.

5. Punkte welche beachtet werden sollten !

Abwasser: Das Ferienhaus ist zwar an einen Kanal angeschlossen aber auf Grund der langen Entfernung ( 22 Meter ) zum Hauptkanal von Markt Nesselwang ist dieser mit Vorsicht zu verwenden. Aus diesem Grund dürfen in die Toilette außer den menschlichen Hinterlassenschaften und dem Toilettenpapier keinerlei anderen Dinge wie Windeln, Binden, Kondome oder anderes gelangen, da dies den Kanal verstopft und wodurch die gesamte Hausentwässerung ausfallen kann.

6.Pflichten des Vermieters

Der Vermieter verpflichtet sich, dem Gast für die vereinbarte Dauer ein Ferienhaus im vereinbarten Zustand und den gesetzlichen Vorschriften zu überlassen. Der Zustand und die Ausstattung wird auf der Internetseite des Ferienhauses extra näher beschrieben.

7. Rechte und Pflichten des Gastes

Es dürfen vom Gast nur die in der Buchung angegebenen Gäste im Ferienhaus untergebracht werden.
Der Mieter verpflichtet sich zur Rücksicht gegenüber den Nachbarn.
Der Mieter ist verpflichtet das Haus und die Außenanlagen schonend zu behandeln.

8. Buchung & Zahlungsbedingungen

Mündliche oder schriftliche Buchungen / Reservierungen treten erst nach Empfang der vereinbarten Anzahlung in Kraft.
20% des Mietpreisespreises ist gleich nach der Buchung per Überweisung zu begleichen. Der Rest des Buchungspreises so wie die Kaution ist spätestens 4 Wochen vor Reiseantritt zu begleichen. Ist der Gast mit den Zahlungen überfällig, kann der Vermieter das Ferienhaus an andere Gäste vermieten und/oder die Vereinbarung kündigen. Sollte es dem Vermieter nicht möglich sein das Ferienhaus für den vereinbarten Zeitraum an einen anderen Gast zu vermieten, ist der Mietausfall vom Gast zu tragen, mindestens jedoch in der Höhe der Stornogebühren.
Die Zahlungen sind an das in der Buchungsbestätigung angegebene Konto des Vermieters zu bezahlen.

9. Stornierungsbedingungen

Weil wir selbst wissen, wie kurzfristig sich Pläne und Vorhaben ändern können, möchten wir im Falle einer Stornierung faire Bedingungen für beide Parteien schaffen.
Sollte eine Wiedervermietung über den gesamten stornierten Zeitraum möglich sein, ist lediglich eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 80€ fällig.

Daher gilt: 

Bei Annullierung des Vertrages oder vorzeitigem Abbrechen des Urlaubs werden die nachfolgend genannten Prozentsätze der Mietsumme für den vereinbarten Zeitraum fällig:

  • bis 90 Tage vor Mietbeginn: 10% des Mietpreises
  • bis 60 Tage vor Mietbeginn: 15% des Mietpreises
  • bis 49 Tage vor Mietbeginn: 20% des Mietpreises
  • bis 35 Tage vor Mietbeginn: 30% des Mietpreises
  • bis 21 Tage vor Mietbeginn: 60% des Mietpreises
  • bis 14 Tage vor Mietbeginn: 90% des Mietpreises
  • ansonsten (später als 14 Tage vor Mietbeginn) 100 % des Mietpreises.

Hinweis: Es wird eine Reiserücktrittversicherung empfohlen. Angebote für Reiserücktrittsversicherungen erhalten Sie im Internet oder Sie fragen einen Versicherungsfachmann Ihres Vertrauens.

10. Kaution

Die Kaution ist entsprechend den Zahlungsbedingungen zu entrichten. Die im Vertrag genannte Kaution erhalten Sie nach Abreise zurück, sofern Sie die Wohnung schadenfrei verlassen. Etwaige Schäden über den Kautionsbetrag hinaus, müssen vom Mieter erstattet werden.

11. Endreinigung

Folgende Tätigkeiten gehören nicht zur Endreinigung:
Abfallentsorgung. Geschirr abspülen, Ausräumen der Spülmaschine.
Bitte bringen Sie vor Ihrer Abreise den Müll in Müllbeuteln an die vorgesehenen Stellen und das gespülte Geschirr an den vorgesehen Platz. Bitte hinterlassen Sie das Haus einfach in einem Zustand, wie Sie es von Gästen erwarten würden, wen es Ihr Haus wäre.

12. Haftung

Es besteht keine Haftung für Schäden oder Unannehmlichkeiten, die durch höhere Gewalt [Umweltkatastrophen, Naturgewalt, behördliche Maßnahmen usw.] entstehen.
Der Vermieter übernimmt keinerlei Haftung für eventuelle Unfälle im Ferienhaus oder auf dem Grundstück. Entstehen im Haus Schäden, die durch den Gast verursacht werden, kommt in der Regel eine Haftpflichtversicherung des Gastes dafür auf, der Gast haftet für alle ihn begleitenden Personen. Besteht keine Haftpflichtversicherung, kommt der Gast persönlich für den entstandenen Schaden auf. Jede Haftung des Vermieters, die nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist, ist auf das Recht des Mieters zur Minderung der Miete beschränkt und der Höhe nach durch den vereinbarten Mietpreis begrenzt. Die Geltendmachung von Folgeschäden ist ausgeschlossen.
 Die Nutzung von kostenlos zur Verfügung gestellten Fahrzeugen ( Bobbycar, Dreirad etc./Geräten aller Art erfolgt auf eigene Verantwortung. Vor der Nutzung hat sich der Gast vom ordnungsgemäßen Zustand selbst zu überzeugen.

13. Mietobjekt Ferienhaus – Ferienwohnung

Das Haus und das Inventar werden dem Mieter in ordnungsgemäßem Zustand übergeben. Beanstandungen sind unverzüglich dem Vermieter oder dem Hausverwalter anzuzeigen. Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt nebst Inventar pfleglich zu behandeln und eventuelle, durch sein Verschulden entstandene Schäden dem Vermieter zu melden. Nach Beendigung der Mietzeit ist das Ferienhaus nebst Inventar im gleichen Zustand wie beim Einzug zu übergeben. Geringfügige Mängel, die den vertragsmäßigen Gebrauch des Mietobjekts nur unwesentlich beeinträchtigen (z. B. gelegentlich kurzzeitig, vom Vermieter nicht zu vertretende Ausfälle der Strom- oder Wasserversorgung, Ausfall technischer Geräte etc.) berechtigen den Mieter nicht zur Mietpreisminderung oder zu Schadensersatzansprüchen. Mängel der Mietsache, die deren Gebrauch nachhaltig mindern, berechtigen den Mieter zur Mietpreisminderung, wenn er zuvor den Vermieter oder dessen Beauftragten auf diese Mängel hingewiesen, zur Mängelbeseitigung aufgefordert hat und der Mangel innerhalb einer angemessenen Frist nicht beseitigt worden ist. Der Vermieter darf bei Notfällen das Mietobjekt jederzeit betreten. Falls eine Reparatur notwendig ist, wird der Mieter vorab benachrichtigt.
Das Haus und das Inventar sind pfleglich zu behandeln. Reinigungen des Hauses während der Mietzeit sind vom Mieter vorzunehmen.

14. Feuer

Feuer ist grundsätzlich nicht gestattet. Ausnahmen sind nach Einweisung zum Beheizen des Schwedenofens erlaubt. Der Schwedenofen darf nur mit trockenem unbehandeltem Holz beheizt werden. Für einen Grill ist Feuer nur in einem zugelassenen Grill im Freien an der für den Grill vorgesehenen Stelle erlaubt, soweit zur Befeuerung ausschließlich Holzkohle und zugelassene Grillanzünder verwendet werden. Auch ein Gasgrill darf an der vorgesehenen Grillstelle verwendet wenden.

15. Datenschutz

Personengebundene Daten des Kunden werden nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Teledienstedatenschutzgesetzes (TDDSG) erhoben. Sie werden Dritten nur insoweit zugänglich gemacht, als dies zur Abwicklung der Vermietung notwendig ist (Reinigungsdienst, Hausverwaltung, Versicherung, Behörden etc.).

16. Gerichtsstand

Als Gerichtsstand gilt der Wohnort des Vermieters, in diesem Fall das Amtsgericht oder das ggf. nächstliegende Gericht.

17. Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Änderungen und Ergänzungen des Mietvertrages bedürfen der Schriftform.


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